Verfügungsfonds
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Durch die Förderung von Bund und Land konnte ein Verfügungsfonds für das „Stadtquartier Wasenstraße“ eingerichtet werden - ein Geldtopf, mit dem kleine Maßnahmen im Quartier finanziert werden können, die von Privatpersonen, Vereinen oder Initiativen entwickelt und umgesetzt werden.
Pro Maßnahme können bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Im Einzelfall kann der Betrag unter Angabe besonderer Gründe überschritten werden. Ob eine Maßnahme gefördert wird, entscheidet ein Vergabegremium. Dieses setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtjugend- und des Stadtbauamtes sowie drei Delegierten des Runden Tisches. Der Runde Tisch setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Institutionen von vor Ort zusammen. Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte:
- einen eindeutigen Bezug zum Stadtquartier Wasenstraße und zur Gesamtmaßnahme haben
- am bestehenden Bedarf orientiert sein
- ein zeitnahes und sichtbares / erlebbares Ergebnis zur Folge haben
Sie haben eine Idee für einen Verfügungsfonds-Antrag? Kommen Sie gerne in der Sprechstunde vorbei, wir unterstützen Sie gerne schon bei der Antragstellung.
- Förderung von kleinteiligen, inhaltlich und finanziell abgrenzbaren Projekten (Aktionen, Maßnahmen) zur Unterstützung von engagierten Akteuren vor Ort (Bürgerschaft, Unternehmen, Gewerbetreibende, öffentliche Hand):
Zielgruppe
- Personen aus dem Fördergebiet
- Personen mit Lebensmittelpunkt im Fördergebiet (Kindertagesstätte, Kirchengemeinde etc.)
„Alle die für ihren Stadtteil etwas bewegen möchten, können einen Antrag stellen!“
Ziele des Verfügungsfonds
Finanziert werden Maßnahmen, die den Zielen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Stadtquartier Wasenstraße entsprechen. Dazu gehören:
- Aktivierung privaten Engagements für den Erhalt, die Entwicklung und die Aufwertung des Gebiets sowie die Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure
- Stärkung von Vereinen, Institutionen und der Selbstorganisation von Bewohnern und Bewohnerinnen
- flexible Umsetzung „eigener“ und öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen
- Verstetigung umgesetzter Projekte und Beteiligungsprozesse
- Förderung der Zusammenarbeit und Aufbau sozialer Netze
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement
- Förderung der sozialen und kulturellen Stadtteilentwicklung
- Förderung von Umwelt- und Naturschutz
- Entwicklung von Bürgerbewusstsein und Identifikation mit dem Fördergebiet
- Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
- Aufwertung des Wohnumfeldes